Kategorien
 Regenstiefel (27)
 Bade- & Saunapantoletten (11)
 Sommer - Clogs (6)
 Wasserschuhe (1)
 Winterstiefel (23)
 Sonderartikel (2)
 TRETORN (6)
 ** SONDERANGEBOTE ** (2)
Bestellformular herunterladen


Willkommen zurück!  
eMail-Adresse:
Passwort:
Passwort vergessen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Angebote, Verkaüfe, Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, sowie zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen, deren jederzeitige Änderung uns vorbehalten bleibt. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Anderslautende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich und ausdrücklich angenommen werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Farbabweichungen sowie Modellabänderungen der Artikel behalten wir uns vor.
 
§ 1 Lieferung
Unsere Sendungen innerhalb des deutschen Festlandes erfolgen frei Bestimmungsort.
Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tage der Absendung oder Abholung gültigen Preisen und Bedingungen. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Jede Lieferung erfolgt auf dem für den Lieferanten günstigsten Versandweg frei Haus, soweit der Rechnungswert (nicht Bestellwert) über EUR 300,00 liegt. Mehrkosten für besondere Versandwünsche des Käufers gehen zu seinen Lasten.
Bei Lieferung bis zu EUR 300,00 Rechnungswert, wird das ausgelegte Porto in Rechnung gestellt. Diese von uns verauslagten und in Rechnung gestellten Portobeträge sind Barauslagen und dürfen nicht skontiert oder in Abzug gebracht werden.
Ausverkaufswaren und Sonderartikel werden grundsätzlich unfrei geliefert und sind ohne Skontoabzug sofort zahlbar.
Lieferungen ins Ausland erfolgen frei deutsche Grenze.

§ 2 Preise
Die im Katalog genannten Preise verstehen sich zusätzlich der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit dem Erscheinen des neuen Kataloges verlieren sämtliche früheren Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit.
Bei Kostensteigerung infolge von unvorhersehbaren Veränderungen, wie z.B. Krieg oder Ölpreiserhöhung, behalten wir uns eine Preisanpassung, auch innerhalb der Saison, vor.

§ 3 Lieferungsverzug

Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl den Verkäufer wie den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist sowohl der Käufer als auch der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In allen anderen Fällen des Verzugs gilt die gesetzliche Regelung. Eine Zeit von 24 Werktagen gilt als angemessene Nachlieferungsfrist.
Für eine von unseren Vorlieferanten verschuldete Verzögerung oder Nichtlieferung können wir in keinem Fall eintreten. Wir bitten um Neu – oder Ersatzbestellung in diesem Fall.
 
§ 4 Reklamationen / Rücksendungen
Mängelrügen jeglicher Art können nur Berücksichtigung finden, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, unter Angabe der Rechungs – oder Lieferscheinnummer, vorgebracht werden.
 
- Reklamationen müssen durch den Kunden mit unserem Formular angemeldet werden.
   (Das Formular ist bei uns abzurufen)
-  Der Warenwert wird nach Eingang des Retourenformulars gutgeschrieben.
-  Die Reklamationsware darf nicht eigenständig zurückgesendet werden. 
-  Die Reklamationsware wird in halbjährlichen Abständen durch uns abgeholt.
 
Es bleibt uns vorbehalten, für begründete Mängel entweder durch Instandsetzung, Ersatzleistung oder Gutschrift aufzukommen.
Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Rückgabe oder Umtausch fest bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht möglich.
Bei Rücksendungen zum Umtausch erlauben wir uns, Ihnen 10 % des Warenwertes als
Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
 
§ 5 Rücktritt
Unbeschadet weiterer gesetzlicher oder sich aus diesen Bedingungen ergebender Rechte sind wir berechtigt , vom Vertag zurückzutreten , wenn der Kunde falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen bekannt werden , die geeignet sind , vernünftige Zweifel an der gegenwärtigen oder künftigen Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen zu lassen und wir den Kunden vergeblich unter Fristsetzung zur Stellung einer
Sicherheit bis zur Höhe aller bestehenden oder bereits durch den Vertrag begründeten Restverbindlichkeit aufgefordert haben.

§ 6 Zahlung
Mit dem Tage des Versandes beginnt die Fälligkeit der Rechung und ist zahlbar dato Faktura innerhalb:
von   7 Tagen 4 % Rabatt bei Abbuchungsverfahren
von 10 Tagen 3 % Skonto
von 30 Tage netto Kasse
Bei Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorrauskasse gewähren wir 4 % Skonto.


Skonto kann nur ab einem Warenwert von EUR 50,00 gewährt werden.
Ein Skonto-Abzug ist unzulässig, solange eine frühere Rechnung unbeglichen bleibt.
Bei Verrechnung von Gutschriften sind diese erst vom Rechnungsbetrag abzusetzen und dann der Skontobetrag zu errechnen , Rücksendungen dürfen erst nach Erteilung der Gutschriftsanzeige durch uns verechnet werden.
Anderweitige Abzüge werden nicht anerkannt und in jedem Fall nachgefordert.
Ebenso werden Differenzen aus Zahlungen ungeachtet des Entstehungsgrundes von uns nachgefordert.Berechtigte Nachlässe werden mit Gutschriftsanzeige ausdrücklich anerkannt.
Alle Nebengebühren sind vom Käufer zu tragen. 
Bei Überschreitung der Fälligkeit, ab 31. Tag nach Rechnungsdatum, sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung Zinsen in banküblicher Höhe zuzüglich Nebenkosten zu fordern.
Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und der Nebenkosten ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
Bei Überschreitung der Fälligkeit oder bei wesentlicher Änderung der bei der Einräumung von Zahlungszielen vorliegenden oder von uns angenommenen Verhältnisse des Käufers sind wir berechtigt, die gesamte Forderung sofort geltend zu machen, insbesondere auch Wechsel vor dem Fälligkeitstag einzuklagen.
Als wesentliche Veränderung im Sinne dieser Bestimmungen gilt insbesondere ein Wechselprotest, die Nichteinlösung eines Schecks, Überschreitung der Fälligkeit einer vereinbarten Zahlung von mehr als 7 Tagen, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ladung des Käufers zur eidesstattlichen Versicherung sowie eine gegen den Käufer in dessen Vermögen vorgenommene Zwangsvollstreckung.
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Verbindlichkeiten, einschließlich der Wechseleinlösung, erfüllt hat. Bei Verkauf durch den Kunden treten an Stelle der Ware dessen Kundenforderungen, die uns hiermit in voller Höhe abgetreten sind, solange die Ware in unserem Eigentum steht. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Wahrnehmung unserer Rechte, auf Anforderung die Drittschuldner namentlich mitzuteilen und die Forderungsabtretung schriftlich zu bestätigen.
Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes beschränkt sich dieser auf von uns zu bestimmende Waren, deren Gegenwert der Höhe der noch offenen Forderung entspricht.
Die Gutschrift erfolgt zum Tageswert. Bei Artikeln aus den Vorsaisons oder verschmutzten Artikeln werden angemessene Abschläge auf den Einkaufspreis vorgenommen. Saldoziehung und Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Von Pfändungen ist der Verkäufer, unter Angabe des Pfandgläubigers, sofort zu benachrichtigen.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, an der Aufstellung einer Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die neu zu errichtende Bestimmung gilt für bereits abgeschlossene und künftige Geschäfte.
 
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Aurich. 
 
§ 10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand, auch für Streitigkeiten aus Wechsel- und Scheckverpflichtungen des Käufers, wird das Amtsgericht Aurich vereinbart, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes:
a) wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, oder
b) der Käufer Kaufmann ist und nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, oder wenn er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder
c) der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seine gewerbliche Niederlassung aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung vorlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt oder seine gewerbliche Niederlassung im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Wir speichern Daten gemäß § 23 BDSG.

Schuh-Depot-Bockstiegel
Die Service GmbH
Tjüchkampstr. 27
 
D-26605 Aurich 

Zurück